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Gültig ab: 01. August 2020

AGB TripGuru Landleistungen (Pauschalreise)

Sehr geehrte Interessenten,
ganz ohne "Kleingedrucktes" kommen auch wir leider nicht aus. Bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch - sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen (nachstehend „Reisender“ genannt) und TripGuru Touristik – Michael Blass (nachstehend „TripGuru Touristik“ genannt) zu Stande kommt. Für einzelne Angebote (insbesondere Flugbuchungen) können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen.

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson

  • 1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende TripGuru Touristik den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der konkreten Reiseausschreibung (auch „Reisevorschlag“ oder „Angebot“ genannt) unter Einbeziehung dieser AGB oder eventuell vereinbarter Abweichungen davon sowie aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage (Reiseprospekt, Internetausschreibung etc.), soweit diese dem Kunden vorliegen, verbindlich an.

  • 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der mündlichen, schriftlichen, per Fax oder per E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung von TripGuru Touristik an den Reisenden zustande. Als Buchungsbestätigung kann auch die Rechnung gelten.

  • 1.3 Bei der Anmeldung mehrerer Reisender durch einen einzelnen Reisenden hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat.

2. Leistungen von TripGuru Touristik

  • 2.1 Die Leistungsverpflichtung von TripGuru Touristik ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für die konkrete Buchung individuell erstellten Reisevorschlag.

  • 2.2 Flugleistungen gehören grundsätzlich NICHT zum Leistungsangebot von TripGuru Touristik. Flugleistungen werden Ihnen gerne im Namen und für Rechnung der jeweiligen Fluggesellschaft vermittelt. DIe dafür geltenden AGB finden Sie hier: AGB Flugvermittlung

  • 2.3 Leistungsträger (z.B. Hotels, Mietwagenverleiher etc.) und Reisebüros/andere Vermittler sind von TripGuru Touristik nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von TripGuru Touristik hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Vor Ort gelten die AGB der einzelnen Leistungsträger (z. B. Hausordnung der Hotels, AGB der Mietwagenverleiher usw.), die Sie bei Buchung ebenfalls akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, diese AGB vor Buchung einzusehen – wir stellen Ihnen gerne ein Exemplar vor Buchung zur Verfügung.

  • 2.4 Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern von TripGuru Touristik, die nicht von TripGuru Touristik herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für TripGuru Touristik nicht verbindlich.

3. Anzahlung und Restzahlung

  • 3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 20% des Reisepreises.

  • 3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, vier Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen abgesagt werden kann. Erfolgt eine Buchung kurzfristig (d. h. weniger als vier Wochen vor Reisebeginn), ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.

  • 3.3 Die Ziffern 3.1. und 3.2. gelten nur für Leistungen, bei denen TripGuru Touristik der Veranstalter ist. Vermittelte Leistungen anderer Veranstalter (insbesondere Flugtickets oder andere Einzelleistungen) sind in der Regel sofort zur Zahlung fällig. Es gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Veranstalters/Leistungsträgers.

  • 3.4 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises in der Regel unverzüglich ausgehändigt. Ausnahmen kann es bei bestimmten Arrangements in Alaska, bei Busreisen oder einzelnen Mietwagenreisen sowie sehr kurzfristigen Buchungen geben. Auf diese Besonderheit wird jedoch bereits im Reisevorschlag/Angebot hingewiesen.

  • 3.5 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens TripGuru Touristik.

4. Reiseunterlagen - Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 4.1 Der Reisende die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen, die Ihm von TripGuru Touristik zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Reiseanmeldung und dem dazugehörigen Reisevorschlag/Angebot bzw. der Reiseausschreibung zu überprüfen. Dabei ist der Reisende verpflichtet, für ihn erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber TripGuru Touristik zu rügen. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von TripGuru Touristik entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

5. Rücktritt durch TripGuru Touristik

  • 5.1 TripGuru Touristik kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

    1. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen von TripGuru Touristik gilt, in einem entsprechenden Hinweis in der Reiseausschreibung deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein muss, zu bezeichnen.
    2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
    3. TripGuru Touristik ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    4. Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn TripGuru Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
    5. Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an TripGuru Touristik bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
  • 5.2 TripGuru Touristik kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TripGuru Touristik den Vertrag auf Grund der hier genannten Gründe, bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis erhalten; TripGuru Touristik muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt werden, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von TripGuru Touristik sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von TripGuru Touristik wahrzunehmen.

  • 5.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl TripGuru Touristik als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann TripGuru Touristik für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. TripGuru Touristik ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zutragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

6. Rücktritt durch den Reisenden

  • 6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TripGuru Touristik.

  • 6.2 TripGuru Touristik stehen für Landleistungen (Unterkunft/Mietwagen) in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

    bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 %
    ab 30 - 22 Tage vor Reisebeginn: 35 %
    ab 21 - 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
    ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75 %
    ab zwei Tage vor Reisebeginn/Nichtantritt: 90%

  • 6.3 Bitte beachten Sie, dass die Saison in Alaska sehr kurz ist und daher für diese Reisen gesonderte Stornobedingungen gelten, die von den allgemeinen unter Punkt 6.2 genannten Entschädigungssätzen abweichen. Unsere Partner vor Ort nehmen unter anderem für Fähren und Flüge bis zu 100 % Stornogebühren. Auch viele Hotels bieten aufgrund der kurzen Saison wenig bzw. keinerlei Rückerstattungen an. Die genauen Stornobedingungen werden Ihnen auf jeden Fall bereits in der Reiseausschreibung genannt.

  • 6.4 Bei durch TripGuru Touristik lediglich vermittelte Leistungen gelten die Stornobedingungen/AGB der jeweiligen Veranstalter.

  • 6.5 Dem Reisenden ist es gestattet, TripGuru Touristik nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

  • 6.6 TripGuru Touristik behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TripGuru Touristik nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht TripGuru Touristik einen solchen Anspruch geltend, so ist TripGuru Touristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

  • 6.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dadurch entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.

7. Umbuchungen

  • 7.1 Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn/ende/-dauer, Start-/Zielort, Hotel,  Verpflegungs- oder Unterbringungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei Mietwagen oder Campmobilen) nach Vertragsschluss besteht nicht.

  • 7.2 Ist eine Umbuchung möglich und TripGuru Touristik zur Vornahme bereit, wird jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenen Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine Kostenpauschale von EUR 50,00 pro Person und Umbuchungsvorgang erhoben.

  • 7.3 Umbuchungswünsche, die zur Folge haben, dass weitere Reiseleistungen ebenfalls geändert werden müssen, sowie solche, die später als die jeweilige Frist vor Reisebeginn bei TripGuru Touristik eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

  • 7.4 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • 8.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von TripGuru Touristik zu vertretenden Gründen) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. TripGuru Touristik bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an TripGuru Touristik zurückerstattet worden sind. Dafür kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro pro Person geltend gemacht werden.

9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden

  • 9.1 Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit TripGuru Touristik dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von TripGuru Touristik beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrichtet.

  • 9.2 Ist von TripGuru Touristik keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, TripGuru Touristik direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit TripGuru Touristik kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden.

  • 9.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.

  • 9.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für TripGuru Touristik erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TripGuru Touristik bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TripGuru Touristik oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

  • 9.5 Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber TripGuru Touristik geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber TripGuru Touristik selbst unter nachstehender Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Adresse zur Geltendmachung von Ansprüchen lautet:

    TripGuru Touristik
    Michael Blass
    Sichterwiese 20
    32758 Detmold

10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

  • 10.1 TripGuru Touristik informiert über die obigen Vorschriften, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie TripGuru Touristik nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind. Für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können gesonderte Visabestimmungen vorliegen, über welche die Konsulate des Heimatlandes weitere Auskünfte erteilen.

  • 10.2 TripGuru Touristik wird den Reisenden vor Vertragsschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften informieren.

  • 10.3 Soweit TripGuru Touristik seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich TripGuru Touristik ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat.

  • 10.4 Seit dem 26.10.2004 ist für die Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxroter Reisepass) notwendig. Reisepässe mit grüner Hülle und Kinderausweise reichen nicht mehr aus. Auch nicht ausreichend sind Kinderreisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurden. Vorläufige Reisepässe werden ebenfalls nicht mehr akzeptiert. Zur Einreise in die USA ist seit dem 01.01.2009 eine Online-Registrierung bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt nötig. Diese Registrierung ist unter der Adresse https://esta.cbp.dhs.gov/ esta durchzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine ESTA-Registrierung VOR Buchung von Reiseleistungen erfolgen sollte!

11. Haftungsbeschränkung

  • 11.1 Die vertragliche Haftung von TripGuru Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

    1. ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    2. TripGuru Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • 11.2 TripGuru Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flugleistungen, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von TripGuru Touristik sind.

  • 11.3 Soweit Einzelleistungen (Flüge, Hotelunterkünfte, Mietwagen, Campmobile, Ausflüge etc.) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass TripGuru Touristik solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist TripGuru Touristik nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Leistung selbst. 

12. Verjährung

  • 12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TripGuru Touristik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TripGuru Touristik beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TripGuru Touristik oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TripGuru Touristik beruhen.

  • 12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

  • 12.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.

  • 12.4 Schweben zwischen dem Reisenden und TripGuru Touristik Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder TripGuru Touristik die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Gerichtsstand, Rechtswahl

  • 13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TripGuru Touristik findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • 13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen TripGuru Touristik im Ausland für die Haftung von TripGuru Touristik dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • 13.3 Der Kunde kann TripGuru Touristik nur an dessen Sitz verklagen.

  • 13.4 Für Klagen seitens TripGuru Touristik gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TripGuru Touristik vereinbart.

  • 13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

    1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und TripGuru Touristik anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder 
    2. wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14. Abtretungs-/Aufrechnungsverbot

  • 14.1 Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen TripGuru Touristik an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche aus Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

15. Versicherungen

  • 15.1

    Wenn TripGuru Touristik Pauschalreisen ausgeschrieben hat, erhält der Kunde für den Fall der Insolvenz von TripGuru Touristik einen Versicherungsschein der


    R+V Allgemeine Versicherung AG
    Taunusstraße 1
    65193 Wiesbaden
    Telefon: +49 611 533 - 5859
    Telefax: +49 611 533 - 4500


    Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reisekunde gegen den Versicherer verfolgen.

  • 15.2 TripGuru Touristik empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei einem Anbieter nach Wahl des Kunden. Sofern bisher kein Versicherungsschutz besteht, kann dieser auch über TripGuru Touristik abgeschlossen werden. TripGuru Touristik empfiehlt außerdem dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die in jedem Falle einen Krankenrücktransport nicht nur unter medizinisch notwendigen Gesichtspunkten, sondern auch auf Wunsch des Reisenden übernimmt. Ebenfalls sollte der Rücktransport im Todesfall abgesichert sein.

16. Weitere wichtige Hinweise

  • 16.1 Zur Einreise in die USA benötigen Sie zwingend eine ESTA-Reisegenehmigung. Diese muss mindestens drei Tage vor Abflug vorliegen. Wir empfehlen ausdrücklich, diese Genehmigung so früh wie möglich und vor der Buchung von Reiseleistungen einzuholen! Die Ablehnung eines ESTA-Antrags ist KEIN Grund für eine kostenfreie Stornierung der Reise! Die ESTA-Registrierung muss online unter der Adresse https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ erfolgen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

  • 16.2 Besitzen alle Reiseteilnehmer (auch Kinder!) einen eigenen und gültigen Reisepass? Der Reisepass muss maschinenlesbar sein (bordeaux-roter Reisepass) und noch mindestens sechs Monate nach Rückreisedatum gültig sein. Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Reisepass maschinenlesbar ist, fragen Sie bitte bei Ihrer örtlichen Bürgerberatung oder dem Einwohnermeldeamt nach. Bedenken Sie: Wenn Sie einen neuen Reisepass bestellen, dauert es ca. sechs Wochen, bis dieser bei Ihnen ist!

  • 16.3 Beachten Sie stets die aktuellen Einreisebestimmungen der USA. Diese finden Sie im Internet unter der Adresse http://germany.usembassy.gov/germany/visa/vwp.html

  • 16.4 Denken Sie daran, Ihre Flugzeiten im Auge zu behalten! Überprüfen Sie unbedingt rechtzeitig vor Abflug, ob es Änderungen im Flugplan gegeben hat oder ob Sie eventuell auf einen anderen Flug umgebucht wurden. Dies kann gerade bei Inlandsflügen häufiger passieren! In der Regel können Sie das über die Webseiten der entsprechenden Airlines erledigen.

  • 16.5 Bisher wird offiziell nur im Bundesstaat Georgia ein internationaler Führerschein benötigt. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt.

  • 16.6 In den USA ist generell eine Kreditkarte zu empfehlen. Sollten Sie noch keine Kreditkarte besitzen, fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Bank oder Sparkasse danach. Gerne geben wir Ihnen dazu weitere Auskünfte.

  • 16.7 Seit 2014 nehmen alle Sparkassen und Volksbanken geschlossen an einem so genannten "Limitsteuerungsprogramm" teil, dass Kontokarten in verschiedene Klassen einteilt, um Missbrauch zu verhindern. Sofern Sie mit Ihrer normalen Kontokarte in den USA am Geldautomaten Geld abheben möchten, sollten Sie unbedingt vorher Ihre Karte auf den Status "international" setzen lassen. Das geht entweder unter der bundesweit einheitlich zu erreichenden Rufnummer 116116 oder bei Ihrem Kundenbetreuer der Sparkasse oder Volksbank. Sofern Sie Ihr Konto bei einem anderen Institut unterhalten, sollten Sie dort vor der Reise nachfragen, ob dieses Institut ebenfalls an dem Limitsteuerungsprogramm teilnimmt.

  • 16.8 Bei Anmietung von Fahrzeugen (PKW oder Wohnmobil) muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag bei Übernahme des Fahrzeugs jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Eine nachträgliche Änderung ist in der Regel NICHT möglich. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz. Die Nutzung einiger Straßen (vor allem in Alaska) kann durch die Mietbedingungen ausgeschlossen sein. Es gelten zusätzlich die AGB des Fahrzeugvermieters vor Ort. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch VOR einer eventuellen Buchung zur Verfügung.